Online-Gedenkseite Kosten: vier Wege im Vergleich
Wer nach den Kosten einer Online-Gedenkseite fragt, will wissen, womit er rechnen muss — und worauf er im Angebot achten sollte. Diese Seite vergleicht vier Wege, Angehörigen eine Gedenkseite anzubieten: auf der eigenen Bestatter-Website, über ein Gedenkportal, per Baukasten oder Eigenbau und im sozialen Netzwerk.
Transparenzhinweis: PietätPilot, der Betreiber dieser Seite, entwickelt eine Software für die Organisation im Bestattungsbetrieb und bietet keine Gedenkseiten an. Konkrete Preise Dritter nennen wir nicht, weil sie sich je Anbieter und Paket unterscheiden — die Tabelle beschreibt Kostenmodelle und typische Eigenschaften, keine einzelnen Anbieter.
Die vier Wege im Vergleich
Die Angaben beschreiben typische Eigenschaften. Einzelne Angebote können abweichen — prüfen Sie jede Zeile anhand des konkreten Angebots.
| Kriterium | Auf der eigenen Bestatter-Website | Gedenkportal eines Drittanbieters | Baukasten oder Eigenbau | Soziales Netzwerk |
|---|---|---|---|---|
| Kostenmodell | Meist Teil Ihres Website-Vertrags; zusätzlicher Aufwand für Gestaltung und Pflege. | Je nach Anbieter Einmalgebühr, laufendes Entgelt, Werbefinanzierung oder Paket — im Angebot nachlesen. | Laufende Kosten für Baukasten oder Hosting; Zeitaufwand für den Aufbau. | Nutzung in der Regel ohne Gebühr; dafür gelten die Bedingungen des Netzwerks. |
| Einrichtung | Braucht eine Unterseite oder ein Modul in Ihrer Website; Umsetzung durch Ihren Webdienstleister. | Seite wird beim Anbieter angelegt, oft mit Vorlagen für Text und Bilder. | Aufbau und Gestaltung liegen bei Ihnen oder bei einem Dienstleister. | Profil oder Seite ist schnell angelegt, die Gestaltung ist durch das Netzwerk vorgegeben. |
| Laufender Aufwand | Pflege und Aktualisierung gehören zu Ihrem Betrieb. | Pflege teils beim Anbieter, teils bei Ihnen oder den Angehörigen. | Pflege, Updates und Sicherheit liegen bei Ihnen. | Moderation der Beiträge und Einstellungen müssen Angehörige oder Sie dauerhaft im Blick behalten. |
| Kontrolle über Inhalte | Hoch: Sie bestimmen Aufbau, Löschfristen und Freigaben. | Begrenzt durch die Möglichkeiten und Regeln des Anbieters. | Hoch, solange Sie die Technik selbst betreiben. | Begrenzt: Das Netzwerk bestimmt Funktionen und Regeln. |
| Beileidsbekundungen und Moderation | Nur, wenn Sie ein Kommentarmodul einbauen und es prüfen. | Häufig vorgesehen; klären Sie, wer Einträge freigibt oder entfernt. | Nur, wenn Sie ein Kommentarmodul einbauen und es prüfen. | Beiträge sind meist öffentlich sichtbar; Moderation ist Aufgabe der Seitenbetreiber. |
| Datenschutz und Einwilligung | Sie sind verantwortlich; Einwilligung der Angehörigen dokumentieren. | Auftragsverarbeitung, Speicherort und Löschung vor Vertragsschluss schriftlich klären. | Sie sind verantwortlich, inklusive Hosting und Datenschutzerklärung. | Daten liegen bei einem Dritten; Weitergabe und Speicherung richten sich nach dessen Bedingungen. |
| Verfügbarkeit über die Zeit | Solange Website und Vertrag bestehen. | Solange der Anbieter besteht und die Seite nicht abläuft — Laufzeit und Verlängerung prüfen. | Solange Hosting und Pflege bezahlt werden. | Solange das Netzwerk das Angebot und die Seite unverändert bereithält. |
Kosten sind hier bewusst nur qualitativ beschrieben. Konkrete Beträge gehören in ein schriftliches Angebot des jeweiligen Anbieters.
Wann passt welcher Weg?
Auf der eigenen Bestatter-Website
Passt, wenn Sie Familien einen festen, erkennbar zu Ihrem Haus gehörenden Ort anbieten möchten und Pflege und Datenschutz selbst verantworten können. Der Preis liegt dann weniger in einer Gebühr als in Zeit und Betreuung.
Gedenkportal eines Drittanbieters
Passt, wenn Sie wenig Technik betreuen möchten und der Anbieter Vorlagen und Moderationsfunktionen mitbringt. Entscheidend sind Kostenmodell, Laufzeit und Auftragsverarbeitungsvertrag.
Baukasten oder Eigenbau
Passt, wenn Sie oder Ihr Dienstleister die Seite gestalten und betreiben wollen und Gestaltungsfreiheit wichtiger ist als Komfort. Rechnen Sie Hosting, Sicherheit und Pflege mit ein.
Soziales Netzwerk
Passt eher als Ergänzung, wenn Angehörige selbst einen Ort wünschen. Sie haben dort wenig Einfluss auf Regeln, Sichtbarkeit und Dauer — für eine verlässliche Gedenkseite Ihres Hauses ist es selten die erste Wahl.
Sechs Fragen vor der Entscheidung
Der Preis allein sagt wenig. Diese Fragen klären, was eine Gedenkseite über die Jahre tatsächlich kostet:
- Welche Kosten fallen einmalig an, welche laufend — und was kostet die Verlängerung?
- Wie lange bleibt die Seite online, und was passiert nach Ablauf oder Kündigung?
- Wird Werbung eingeblendet, und wer entscheidet darüber?
- Wer moderiert Kondolenzeinträge, und wie lassen sich Beiträge entfernen?
- Wo werden die Daten gespeichert, und gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Können Texte und Bilder exportiert werden, wenn die Familie den Anbieter wechseln möchte?
PietätPilot: Stand der Entwicklung
PietätPilot ist eine Cloud-Software für Bestattungsunternehmen und befindet sich in Entwicklung — ein buchbares Angebot gibt es noch nicht. Eine Gedenkseite ist nicht Teil davon. Im aktuellen Entwicklungsstand der Anwendung gibt es folgende Bereiche:
- Sterbefälle mit Behörden-Status und Aufgaben
- Aufgabenübersicht über alle Sterbefälle
- Produktkatalog für Särge, Urnen, Blumenschmuck und Zubehör
- Trauerfeiern
- Rechnungsübersicht mit DATEV-Export
Wie sich das mit Ihren Abläufen verträgt, zeigt eine persönliche Demo. Sie fordern sie per E-Mail-Link an.
Häufige Fragen
Was kostet eine Online-Gedenkseite?
Das hängt vom Weg ab: Manche Angebote berechnen eine Einmalgebühr, andere ein laufendes Entgelt, wieder andere finanzieren sich über Werbung oder sind Teil eines Bestatterpakets. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich je Anbieter und Paket unterscheiden. Verlangen Sie ein schriftliches Angebot, das Laufzeit, Verlängerung und Löschung der Seite ausdrücklich regelt.
Worauf sollte ich bei den Kosten außer dem Preis achten?
Auf die Laufzeit und die Frage, was nach Ablauf passiert: Bleibt die Seite online, wird sie kostenpflichtig verlängert oder wird sie gelöscht? Prüfen Sie außerdem, ob Werbung eingeblendet wird, ob Bilder und Texte exportiert werden können und wer die Einträge anderer Besucher moderiert.
Darf ich als Bestatter eine Gedenkseite ohne Zustimmung der Angehörigen anlegen?
Nein, holen Sie vorab die Einwilligung der Angehörigen ein und dokumentieren Sie sie. Eine Gedenkseite zeigt Namen, Lebensdaten und oft Fotos und Texte, die auch Angehörige betreffen. Eine allgemeine Orientierung zum Umgang mit Sterbedaten finden Sie im Beitrag zum Datenschutz im Bestattungswesen; im Einzelfall klären Sie die Rechtsgrundlage mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Bietet PietätPilot Gedenkseiten an?
Nein. PietätPilot ist eine Software für die Organisation im Bestattungsbetrieb (Sterbefälle, Aufgaben, Produktkatalog, Trauerfeiern, Rechnungen) und kein Gedenkportal. Die Anwendung befindet sich in Entwicklung, ein buchbares Angebot gibt es noch nicht.
Reicht eine Traueranzeige statt einer Online-Gedenkseite?
Das ist eine Frage des Zwecks: Eine Traueranzeige informiert einmalig und zeitlich begrenzt, eine Gedenkseite bleibt über die Trauerfeier hinaus erreichbar und kann Erinnerungen und Beileidsbekundungen sammeln. Viele Familien nutzen beides nebeneinander.